1945 - 1966

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Von 1945 bis 1946 saß Kiesinger in Haft im Internierungslager Ludwigsburg. 1946 wurde er Leiter eines Repetitoriums für Jurastudenten an der Universität Würzburg und 1947 ehrenamtlicher Landesgeschäftsführer der CDU Württemberg- Hohenzollern. Im Jahr 1948 wurde er durch ein Spruchkammergericht vollständig entlastet, danach begann er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Tübingen und Würzburg.
Von 1949 bis zum 19. Februar 1959 und von 1969 bis 1980 war Kiesinger Mitglied des Deutschen Bundestags. Er vertrat in seinen ersten Wahlperioden den Wahlkreis Ravensburg, ab 1969 den Wahlkreis Waldshut, im Parlament. Von 1949 bis zum 5. Mai 1952 ist er stellv. Vorsitzender des Bundestagsausschusses zum Schutz der Verfassung, bis 1953 auch Vorsitzender des Unterausschusses des Bundestages und des Bundesrates zur Beratung einer Geschäftsordnung gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes. In den ersten beiden Legislaturperioden war er Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Am 19. Oktober 1950 erhält er bei der Wahl zum Bundestagspräsidenten 55 Stimmen gegen seinen Parteifreund D. Dr. Hermann Ehlers (201 Stimmen), obwohl er nicht einmal vorgeschlagen worden war. Vom 17. Dezember 1954 bis zum 29. Januar 1959 ist er Vorsitzender des Bundestagsausschusses für auswärtige Angelegenheiten.