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Von 1945 bis 1946 saß
Kiesinger in Haft im
Internierungslager
Ludwigsburg. 1946 wurde er
Leiter eines Repetitoriums für
Jurastudenten an der
Universität Würzburg und
1947 ehrenamtlicher
Landesgeschäftsführer der
CDU Württemberg-
Hohenzollern. Im Jahr 1948
wurde er durch ein
Spruchkammergericht
vollständig entlastet, danach
begann er eine Tätigkeit als
Rechtsanwalt in Tübingen und
Würzburg.
Von 1949 bis zum 19.
Februar 1959 und von 1969
bis 1980 war Kiesinger
Mitglied des Deutschen
Bundestags. Er vertrat in
seinen ersten Wahlperioden
den Wahlkreis Ravensburg,
ab 1969 den Wahlkreis
Waldshut, im Parlament. Von
1949 bis zum 5. Mai 1952 ist
er stellv. Vorsitzender des
Bundestagsausschusses
zum Schutz der Verfassung,
bis 1953 auch Vorsitzender
des Unterausschusses des
Bundestages und des
Bundesrates zur Beratung
einer Geschäftsordnung
gemäß Artikel 77 des
Grundgesetzes. In den ersten
beiden Legislaturperioden war
er Vorsitzender des
Vermittlungsausschusses von
Bundestag und Bundesrat.
Am 19. Oktober 1950 erhält
er bei der Wahl zum
Bundestagspräsidenten 55
Stimmen gegen seinen
Parteifreund D. Dr. Hermann
Ehlers (201 Stimmen),
obwohl er nicht einmal
vorgeschlagen worden war.
Vom 17. Dezember 1954 bis
zum 29. Januar 1959 ist er
Vorsitzender des
Bundestagsausschusses für
auswärtige Angelegenheiten.
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