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Der Regierungsstil Schröders
zeichnet sich dadurch aus,
dass er, insbesondere für
seine Reformprojekte, auf
eine Vielzahl von beratenden
Gremien und Kommissionen
neben im Grundgesetz dafür
vorgesehenen Institutionen
zurückgreift. Diese
Kommissionen arbeiten meist
sehr öffentlichkeitswirksam.
Laut Schröder sollen sie dazu
dienen, einen breiten
Konsens der Experten bei
den angestrebten Reformen
sicherzustellen. Kritiker
werfen ihm vor, damit
grundlegende Mechanismen
der Demokratie auszuhebeln.
Befürworter hingegen stellen
fest, dass diese Gremien und
Kommissionen lediglich im
Vorfeld von
Gesetzesinitiativen aktiv sind
und keinerlei Auswirkung auf
den späteren
Gesetzgebungsprozess
haben, der genau wie bei
allen anderen Gesetzen auch
abläuft.
Zu den Kommissionen
gehören das Bündnis für
Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit, der
nationale Ethikrat, die
Weizsäcker-Kommission zur
Zukunft der Bundeswehr, die
Süssmuth-Kommission zur
Zuwanderung nach
Deutschland, die Kommission
Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Hartz-
Kommission) und die Rürup-
Kommission zur Zukunft der
Sozialsysteme. Am 27.7.05
kam eine weitere
Kommission unter Vorsitz von
Kurt Biedenkopf hinzu. Sie
soll Vorschläge für eine
Reform der
Unternehmensmitbestimmung
unterbreiten. Bemerkenswert
ist, dass Schröder bevorzugt
Mitglieder der CDU als
Vorsitzende dieser
Kommissionen bestellt, wohl
damit die Ergebnisse auf eine
möglichst breite Akzeptanz
stoßen und eher
durchsetzbar sind.
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