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1967 wurde er
Parteivorsitzender der CDU
(bis 1971). Nach der
Bundestagswahl 1969
versuchte Kiesinger die FDP
von der Bildung der
sozialliberalen Koalition
abzuhalten, indem er – der
vehemente Befürworter des
Mehrheitswahlrechts – sie mit
einer langfristigen Absprache
köderte, die auch eine
Garantie gegen jegliche
Wahlrechtsänderungen
enthalten sollte. Als diese
Strategie scheitert und die
FDP eine Koalition mit der
SPD eingeht, zeigt er sich
enttäuscht und kündigt an,
die CDU werde versuchen,
zukünftig aus allen Landtagen
"diese Partei
herauszukatapultieren, die
sich jetzt als Schlüsselfigur in
der Bundesrepublik betätigt."
Kiesinger hielt die Wahl von
Willy Brandt bis zu seinem
Tode für nicht wirklich
demokratisch legitimiert und
begründete das damit, dass
einerseits die Union stärkste
Fraktion geworden sei und
andererseits auch nach allen
Umfragen sich mehr
Bundesbürger ihn anstatt
Brandt als Kanzler gewünscht
hätten. Am 27. April 1972
begründet er im Bundestag
den konstruktiven
Misstrauensantrag der
Unions-Fraktion gegen Willy
Brandt.
In der achten
Legislaturperiode (1976-1980)
war Kiesinger nach seinen
Parteifreunden Ludwig Erhard
und Johann Baptist Gradl der
drittälteste Abgeordnete des
Bundestages.
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