Spendenaffäre

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In der CDU-Spendenaffäre nach der verlorenen Bundestagswahl 1998 verschwieg Kohl die Herkunft eines Betrags in Höhe von anderthalb bis zwei Millionen DM, obwohl er gemäß dem Parteiengesetz, welches er als Bundeskanzler selbst unterzeichnet hatte, und der darin verankerten Publikationspflicht zur Auskunft verpflichtet war. Auch heute noch nimmt er keine Stellung zu diesem Thema. Seine Argumentation, er habe das Geld von Spendern erhalten, denen er per Ehrenwort versprochen habe, ihren Namen zu verschweigen, kontrastiert mit geltender Rechtslage und der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Unabhängigkeit der Parteien und stieß seinerzeit auf heftige öffentliche Kritik. Für die der CDU durch die anschließende Sperrung der Wahlkampfkostenerstattung entstandenen finanziellen Einbußen kam Kohl mit Geldern aus einer privaten Spendenaktion auf.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich von Dezember 1999 bis Juni 2002 mit der CDU- Spendenaffäre. Die Arbeit des Ausschusses wurde von heftigen parteipolitischen Auseinandersetzungen begleitet. Am 18. Januar 2000 musste Kohl wegen seiner Rolle in der CDU-Finanzaffäre auf den Ehrenvorsitz der CDU verzichten. Wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil seiner Partei eröffnete die Bonner Staatsanwaltschaft 2000 ein Ermittlungsverfahren gegen Kohl, das 2001 gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300.000 DM eingestellt wurde.