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In der CDU-Spendenaffäre
nach der verlorenen
Bundestagswahl 1998
verschwieg Kohl die Herkunft
eines Betrags in Höhe von
anderthalb bis zwei Millionen
DM, obwohl er gemäß dem
Parteiengesetz, welches er
als Bundeskanzler selbst
unterzeichnet hatte, und der
darin verankerten
Publikationspflicht zur
Auskunft verpflichtet war.
Auch heute noch nimmt er
keine Stellung zu diesem
Thema. Seine Argumentation,
er habe das Geld von
Spendern erhalten, denen er
per Ehrenwort versprochen
habe, ihren Namen zu
verschweigen, kontrastiert mit
geltender Rechtslage und der
verfassungsrechtlich
festgeschriebenen
Unabhängigkeit der Parteien
und stieß seinerzeit auf
heftige öffentliche Kritik. Für
die der CDU durch die
anschließende Sperrung der
Wahlkampfkostenerstattung
entstandenen finanziellen
Einbußen kam Kohl mit
Geldern aus einer privaten
Spendenaktion auf.
Der
Untersuchungsausschuss
des Bundestages befasste
sich von Dezember 1999 bis
Juni 2002 mit der CDU-
Spendenaffäre. Die Arbeit des
Ausschusses wurde von
heftigen parteipolitischen
Auseinandersetzungen
begleitet. Am 18. Januar 2000
musste Kohl wegen seiner
Rolle in der CDU-Finanzaffäre
auf den Ehrenvorsitz der CDU
verzichten. Wegen des
Verdachts der Untreue zum
Nachteil seiner Partei
eröffnete die Bonner
Staatsanwaltschaft 2000 ein
Ermittlungsverfahren gegen
Kohl, das 2001 gegen
Zahlung einer Geldbuße in
Höhe von 300.000 DM
eingestellt wurde.
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