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Von 1945 bis 1946 war er in
der von Ministerpräsident
Wilhelm Hoegner geführten
Landesregierung Bayerischer
Staatsminister für Handel und
Gewerbe.
1947 leitete er die
Expertenkommission
Sonderstelle Geld und Kredit
bei der Verwaltung der
Finanzen der britisch-
amerikanischen Bizone und
war als solcher mit der
Vorbereitung der
Währungsreform betraut.
Am 2. März 1948 wurde er
auf Vorschlag der FDP zum
Direktor der Verwaltung für
Wirtschaft des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes gewählt
und war damit für die
Wirtschaftspolitik in den
westlichen Besatzungszonen
verantwortlich. Erhard wurde
erst fünf Tage vor dem
geplanten Termin von den
West-Alliierten über die
bevorstehende
Währungsreform (am 20. Juni
1948) informiert. Einen Tag
vor der Währungsreform ließ
Erhard über Rundfunk
verkünden,
Zwangsbewirtschaftung und
Preisbindungen seien
aufgehoben. Am nächsten
Tag wurde er zu dem
amerikanischen Militär-
Gouverneur Lucius D. Clay
zitiert, der ihm erbost vorwarf,
er habe eigenmächtig
Vorschriften des alliierten
Besatzungsrechts verändert.
Erhards Antwort: „Ich habe
sie nicht verändert, ich habe
sie abgeschafft!“. Erhards
eigenmächtige Entscheidung,
die dann mit dem
Leitsätzegesetz verwirklicht
wurde, gilt heute als
wesentliche Voraussetzung
für das danach einsetzende
„Wirtschaftswunder“.
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