Bundeskanzler(in)

Bundeskanzler(in) 
MatchWare OpenMind Die Macht der Bundesregierung erscheint im Bundeskanzler personifiziert. Das Grundgesetz untermauert die starke Position: Der Bundeskanzler hat nach Artikel 64 Grundgesetz (GG) das Recht, das Bundeskabinett zu bilden. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich.

 

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